Notfälle im Gebirge

Notfälle im Gebirge können für den Verunfallten teuer werden
In den Bergen zu wandern oder zu klettern bedeutet meist immer ein erhöhtes Unfallrisiko. Was viele Bergurlauber nicht bedenken ist das im Falle einer Verletzung oft der Abstieg aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist und eine Bergung mit dem Hubschrauber eingeleitet werden muss, das dann sehr teuer werden kann.

Bergwanderer und Kletterer sollten vorsorgen, wollen sie nicht einem ungeahnten Kostenrisiko gegenübersehen. Denn bei jeder Tour besteht die Gefahr, sich zu verletzen und nicht mehr selbstständig absteigen zu können. Muss die Bergrettung zu Hilfe gerufen werden, erfolgt zwar eine Erstversorgung durch den Notarzt vor Ort. Doch dann wird der Verletzte in der Regel zur weiteren Versorgung in eine Klinik gebracht. Und das geschieht in den Bergen meist per Hubschrauber.

Bis zu 3.500 € kostet in Österreich alleine die Hubschrauberbergung - weitere Kosten für die Behandlung durch Notarzt und Klinik kommen hinzu. Wer dieses Risiko nicht mit einer privaten Urlaubskrankenversicherung abgesichert hat, kann hierbei auf sehr hohen zusätzlichen Kosten sitzenbleiben. Denn von den Kosten einer teuren Hubschrauberbergung übernimmt die österreichische Sozialversicherung nur maximal 950 €. Den Rest muss - soweit er nicht vorgesorgt hat - der "Gerettete" zahlen.

Für die ärztliche Behandlung tragen die deutschen gesetzlichen Krankenkassen zwar die Kosten, wenn der Patient dem behandelnden Arzt einen Auslandskrankenversicherungsschein oder eine Europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt hat. Die Kassen erstatten allerdings üblicherweise nur Leistungen und Honorare, die sie auch in Deutschland übernehmen würden. Die Differenz zu den österreichischen Tarifen geht zu Lasten des Patienten.

Ist die erste Anlaufstelle für die Behandlung eines Notfalls ein Wahlarzt oder eine Privatklinik, muss der Patient die Behandlungskosten sogar vorerst aus eigener Tasche begleichen. In diesen Fällen erfolgt keine direkte Verrechnung zwischen der deutschen Krankenkasse und dem Krankenversicherungsträger in Österreich, sondern der Patient kann die Kosten hinterher bei seiner deutschen Krankenversicherung einreichen.

Es wird allen Bergurlaubern zu einer privaten Urlaubs-Krankenversicherung und einer Unfallversicherung geraten. Es ist auch sehr empfehlenswert, vor Antritt einer Reise noch einmal die Versicherungsbedingungen sowie die Höhe der Deckung einer seit längerem bestehenden Versicherung zu prüfen. Sinnvoll kann es ferner sein, die Bedingungen der eigenen Kreditkarte zu studieren, denn teils sind die Kosten einer Bergrettung hierdurch gedeckt. Auf der sicheren Seite ist natürlich auch wer Mitglied im Alpenverein ist. Denn diese Mitgliedschaft schließt die Erstattung der Kosten einer Hubschrauberrettung mit ein.

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