Mit dem Flieger in den Skiurlaub – Informatives zu Flügen, Transfer und Sondergepäck

Die Skigebiete in Tirol locken jedes Jahr eine Vielzahl an Wintersportlern nach Österreich. Für einige ist die Anreise mit dem Flugzeug die komfortabelste und schnellste Lösung. Damit alles nach Plan verläuft und dem Winterurlaub im Schneegestöber nichts im Weg steht, müssen Flugpassagiere einiges beachten. Dieser Ratgeber informiert über Verbindungen, Transfermöglichkeiten und Gepäckregelungen.

Flughafenverbindungen nach Innsbruck

Der Flughafen in Innsbruck eignet sich hervorragend für die Anreise nach Tirol. Fluggäste profitieren von einer sehr guten Anbindung an das globale Flugnetz. Europäische Fluggesellschaften steuern die Hauptstadt des Bundeslandes täglich an, auch im Winter. Zwischen 3. Dezember 2017 bis Ende März 2018 verbindet beispielsweise Eurowings den Tiroler Flughafen zweimal wöchentlich mit Düsseldorf und Hamburg. Auch mit Flyniki lässt sich Innsbruck von einigen deutschen Metropolen aus ansteuern. Von Anfang Dezember 2017 bis Anfang April 2018 transportiert die Fluggesellschaft jeden Freitag und Sonntag Passagiere aus Berlin Tegel und Düsseldorf über den Luftweg nach Innsbruck. Reisende, die von Wien oder Frankfurt nach Tirol gelangen möchten, können unter anderem auf die Airline Austrian zurückgreifen. Von Wien und Frankfurt am Main starten besonders viele Flüge: Bis zu sechsmal pro Tag hebt ein Flieger in Wien nach Innsbruck ab, vom größten Verkehrsflughafen Deutschlands Frankfurt immerhin viermal täglich. Ebenfalls geeignet zur Anreise sind folgende, zu Innsbruck nahegelegene Flughäfen:

  • Salzburg
  • Friedrichshafen
  • Memmingen
  • München
  • Zürich

Doch nicht nur wegen der optimalen Verbindungen ist Innsbruck zur Anreise prädestiniert. Wer die Wahl hat, sollte unbedingt bei Tageslicht fliegen, um die Berglandschaft Österreichs aus der Vogelperspektive genießen zu können.

Rechtstipp bei Flugverspätungen

Das Risiko von einer Flugverspätung betroffen zu sein, ist in den Wintermonaten nicht zu unterschätzen. Starker Frost, Wind oder Schneefall können einen sicheren Flug nach Österreich verzögern. Zwar sind sich alle Fluggäste einig, dass Sicherheit stets vorgeht, das Ärgernis über die verlorene Zeit ist dennoch groß. Schließlich ist Urlaubszeit in der Regel knapp. Ob gegenüber der Fluggesellschaft eine Entschädigung für eine Flugverspätung geltend gemacht werden kann, hängt vom Grund der Verspätung ab. Da Unwetter laut EU-Verordnung als außergewöhnliche Umstände einzustufen sind, auf die Airlines keinen Einfluss haben, dürfen Passagiere bei schlechtem Wetter keine Entschädigung erwarten. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Ein Sonderfall trifft unter anderem auf das Thema Frostschutz zu. Fluggesellschaften müssen für ausreichend Enteisungsmittel und Frostschutz sorgen, wenn Eisregen oder heftiger Schneefall zu erwarten sind. "Falls sich ein Flug erheblich verspätet, weil die Enteisung fehlt oder sehr lange dauert, sprechen wir nicht von einem außergewöhnlichen Umstand. Passagiere erhalten eine Entschädigung", erklärt das unabhängige Verbraucherportal über Fluggast-Rechte FlightRight und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2015 hin. Die Grafik informiert über potenzielle Entschädigungszahlung:

Transfer zur Unterkunft - Öffentliche Verkehrsmittel

Aufgrund der zentralen Lage Innsbrucks gelangen Urlauber nach ihrem Flug mit öffentlichen Verkehrsmitteln relativ bequem zur gebuchten Unterkunft. Der Hauptbahnhof lässt sich mit dem Bus (Linien F) in unter einer halben Stunde erreichen, von wo aus auf weitere Busse sowie Züge umgestiegen werden kann. Ist das Reiseziel nicht allzu weit von Innsbruck entfernt, ist die Taxifahrt eine Alternative. Gleiches gilt für Transfer-Anbieter, welche Kunden in populäre Wintersportorte, wie Sölden, Ischgl oder St. Anton befördern. Außerdem kann es sich lohnen beim jeweiligen Hotel nach einem eigenen Transportservice zu fragen. Viele Unternehmen holen ihre Gäste gerne ab. Auch eine Anfrage bei einem der Tourismusverbände ist empfehlenswert, um detaillierte und für das individuelle Ziel passende Informationen zu erhalten.

Ausrüstung als Sondergepäck anmelden

Urlauber, die auf die eigenen Skier oder das Snowboard nicht verzichten möchten, müssen die Sportausrüstung bei vielen Airlines als Sondergepäck anmelden. Die Kosten hierfür fallen unterschiedlich aus. Bei Eurowings fliegt Skigepäck laut aktueller Entgeltordnung (Stand Dezember 2017) bis maximal 30 Kilogramm inklusive Zubehör sowohl bei Kurz- und Mittelstrecken- als auch Langstreckenflügen kostenlos mit. Ski und Snowboards lassen sich bequem über ein Call Center anmelden. Bei Flyniki ist der Transport dagegen nicht immer kostenlos. Hier zahlen Wintersportler für Sportgebäck während Kurz- und Mittelstrecken mit Economy Light 50 Euro für Equipment bis 23 Kilogramm. Ist Economy Flex gebucht, werden für Sportgeräte keine Zuschläge verlangt. Touristen sollten sich rechtzeitig über die möglichen Gebühren für ihr Sport- beziehungsweise Sondergepäck informieren, um am Flughafen keine kostspieligen Überraschungen zu erleben. Möglicherweise wäre es günstiger die Ausrüstung direkt an der Piste zu leihen.

Quellenangaben: Bild 1 & 2 pixabay.com (12019, rolfvandewal) / Grafik flightright.at

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