Europäische Krankenversicherung und Krankenversicherungskarte

Gibt es eine Krankenversicherung für ganz Europa?

Viele Reisende hatten in der Vergangenheit schon öfters das Problem mit einer Krankenversicherung, die auch für Reisen innerhalb Europas gültig ist. Oftmals gab es nur die Möglichkeit, eine relativ teure Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die noch dazu nur auf einen spezifischen Zeitraum und für ein bestimmtes Land gültig war.

Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich zunehmend gezeigt, dass seine Reiseversicherung im Ausland oft notwendig ist. Auch im außereuropäischen Ausland gibt es Länder, die Touristen aus anderen Ländern nicht ohne Reiseversicherung einreisen lassen. Lesen Sie weiter, um mehr über die europäische Krankenversicherung und die europäische Krankenversicherungskarte zu erfahren!

Was ist die europäische Krankenversicherungskarte?

Die europäische Krankenversicherungskarte (auch EKVK oder EHIC genannt) ermöglicht einen Zugang zu medizinischer Versorgung innerhalb von Reisen innerhalb Europas. Hierfür gibt es allerdings auch Einschränkungen, die wir weiter unten behandeln.

 

Eine garantierte Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung in europäischen Ländern ist eine wichtige Serviceleistung, vor allem wenn Europäer wieder vermehr verreisen dürfen. Denken Sie beispielsweise an einen Skiurlaub in der Schweiz. Selbst ein verstauchter Knöchel kann einmal vorkommen, und es fühlt sich einfach besser und sicherer an, wenn man weiß, dass ein Besuch beim Arzt auch im europäischen Ausland abgedeckt ist. Somit wird dem Skiurlaub nichts mehr im Wege stehen!

Bevor Sie allerdings die Reise antreten, sollten Sie auf alle Fälle jedoch überprüfen, ob Ihr Reiseziel auch zu den europäischen Ländern, die von der EKVK abgedeckt sind, gehört. Eine Liste der Länder, welche die europäische Krankenversicherung akzeptieren, finden Sie hier.

Gut zu wissen ist auch, dass die EKVK kostenlos ist und von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt wird.

EU-Länder

Österreich Frankreich Portugal
Belgien Griechenland Rumänien
Bulgarien Deutschland Slowakei
Kroatien Ungarn Slowenien
Zypern Irland Spanien
Tschechische Republik Italien Schweden
Dänemark Lettland Niederlande
Estland Litauen Polen
Finnland Luxemburg Malta

EWR-Länder:

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Sonstige Länder:

  • Schweiz
  • Vereinigtes Königreich (trotz Brexit)

Und so beantragen Sie eine europäische Krankenversicherung

Sie erhalten die europäische Krankenversicherungskarte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, welche auch im Krankheitsfall die Behandlungskosten übernehmen wird. Denken Sie daran, dass Sie über ein staatliches System der sozialen Sicherheit in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen versichert sein müssen. Weiterhin gilt: Jedes mitreisende Familienmitglied muss über eine eigene Karte verfügen.

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können ihre Krankenversicherungskarte jedoch nicht für eine medizinische Behandlung in Dänemark, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Island verwenden. Personen aus Ländern außerhalb der EU, die einen rechtmäßigen Wohnsitz innerhalb der EU haben, und auch über ein staatliches System der sozialen Sicherheit versichert sind, können eine EKVK beantragen.

In der Regel können Sie Ihre EKVK telefonisch, online oder persönlich beantragen.

 

Einschränkungen der die europäischen Krankenversicherungskarte

Denken Sie bitte daran, dass die europäische Krankenversicherungskarte KEINE private Reiseversicherung ist. Zudem ist zu beachten, dass falls das öffentliche Gesundheitssystem, in dem sich der Reisende befindet, nicht kostenlos ist, dem Karteninhaber die Kosten für medizinische Versorgung und Behandlung in gleicher Weise wie den Einheimischen in Rechnung gestellt.

Die folgenden Umstände werden NICHT von der europäischen Krankenversicherungskarte abgedeckt, und Sie sollten zudem über eine Auslandsreiseversicherung verfügen:

  • Private Krankenversicherung
  • Rückflugticket (im Falle einer Stornierung)
  • Im Todesfall: Kosten für die Rückführung von Leichen
  • Verlust oder Diebstahl von Gepäck und anderen persönlichen Gegenständen
  • Gesundheitsleistungen bzw. Behandlungen, die im Heimatland des Reisenden nicht kostenlos sind
  • Behandlungskosten, wenn die Reise speziell zu medizinischen Zwecken erfolgt ist.

Des Weiteren sollten Sie IMMER vor Reiseantritt sicherstellen, dass Ihre europäische Krankenversicherungskarte noch gültig ist, denn das ist von Land zu Land unterschiedlich. I.d.R. ist die Krankenversicherungskarte 2 Jahre lang gültig, und der Krankenversicherungsschutz im europäischen Ausland für 3 Monate garantiert. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, dazu gehören z. B. Studenten oder Arbeiter, die von ihrem Arbeitgeber für längere Zeit umgesiedelt werden.

 

Ich habe nun eine europäische Krankenversicherungskarte, aber wie funktioniert diese nun?

Falls Sie im europäischen Ausland medizinische Hilfe benötigen, so müssen Sie Ihre Krankenversicherungskarte lediglich an der Rezeption oder am Info-Schalter des Krankenhauses bzw. Medizinischen Zentrums in einem der teilnehmenden EU-Länder vorzeigen. Die Verwaltung oder medizinische Personal des Gesundheitszentrums oder Krankenhauses wird dann bestätigen, dass alle Informationen auf der Europäischen Krankenversicherungskarte des Reisenden aktuell sind, und daraufhin sollte der Reisende wie jeder andere einheimische Patient behandelt werden.

 

Informationen, die auf der Karte erfasst werden, sind wie folg:

  • der Familienname und die Vornamen des Karteninhabers,
  • das Geburtsdatum,
  • als persönliche Kennnummer die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer,
  • eine Kennnummer der Krankenkasse,
  • eine Kennnummer der Karte, 
  • die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum).

Also: Haben Sie immer die europäische Krankenversicherungskarte bei sich, wenn Sie sich im Ausland befinden! Nur so sind Sie bei Unfällen oder medizinischen Notfällen abgesichert!

 

Zusammenfassung

Die Europäische Kommission und die britische Regierung rät Reisenden grundsätzlich, vor ihrer Reise eine Krankenversicherung abzuschließen. Denken Sie also daran, Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor Ihrem nächsten Auslandsbesuch rechtzeitig zu beantragen. Ihrem nächsten Urlaub innerhalb Europas, egal, ob Skifahren im Winter oder Wandern im Sommer, steht dank der europäischen Krankenversicherung somit (fast) nichts mehr im Wege!

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